Arbeitnehmerüberlassung PDF Print E-mail

Am 7.8.1972 hat die Bundesregierung das Gesetz zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) verabschiedet. Damit sollten die Auswüchse der illegalen Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt bereinigt und kontrollierbar gemacht werden.

Alle Firmen, die einem anderen Unternehmen Arbeitnehmer zu einem vereinbarten Stundenverrechnungssatz zur Verfügung stellten, mussten nun dafür eine Lizenz beim zuständigen Landesarbeitsamt beantragen, was eine strenge Überprüfung durch das LAA als Grundvoraussetzung zur Folge hatte. Alle diese Firmen, ob groß oder klein, ob AEG, Siemens, WDR oder INTRANIT, sie alle fielen unter das AÜG.

Der Firma INTRANIT wurde bereits am 15.11.1982 unter der Nummer Ia 613-5161.21 die erforderliche Lizenz erteilt.

Somit stellt die Firma INTRANIT auf Anforderung nicht nur großen Unternehmen, sondern auch dem Mittelstand und kleineren Firmen für einen befristeten Zeitraum zum Abbau deren Arbeitsspitzen qualifiziertes Fachpersonal (keine Helfer und keine angelernten Kräfte) zur Verfügung.

Ebenso wie alle anderen Unternehmen wird die Firma INTRANIT auch weiterhin durch das LAA turnusmäßig auf ihre Zuverlässigkeit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüft.

Seit dem 12.2.1991 ist die Firma INTRANIT im Besitz der unbefristeten Lizenz des LAA NRW.

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